12.06.2007

Neue SRG-Konzession

Verleger wollen mehr Einschränkungen

Weitere Stellungnahmen zum Entwurf.

Der Verband Schweizer Presse begrüsst es, dass die SRG im Entwurf der neuen Konzession zu Leistungen verpflichtet wird, die sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden. SFinfo dürfe nicht zu einem zusätzlichen SRG-Kanal werden. Zusätzliche Programme, etwa über Internet verbreitete Spezialkanäle, soll die SRG nicht anbieten dürfen.

Auch den zusätzlichen Kanal, über den die SRG Programme in HDTV-Qualität ausstrahlen könnte, will Schweizer Presse nicht zulassen. Zudem wäre es für den Verband wünschenswert, dass der SRG für Online-Aktivitäten eine finanzielle Obergrenze gesetzt wird.

Sat.1 Schweiz will Werbung und Sponsoring auf SFinfo und dem HDTV-Testkanal verbieten. ProSieben Schweiz haut in die gleiche Kerbe: Kurz nach der Gebührenerhöhung erhalte die SRG mit den neuen Werbemöglichkeiten neue Einnahmequellen. Das widerspreche den Absichten des Gesetzgebers ("persoenlich.com" berichtete).

Cinésuisse, der Dachverband der schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche, wünscht sich konkretere Vorgaben für die Berücksichtigung von schweizerischen und europäischen Werken von unabhängigen Herstellern. Auf im Rahmen des Pacte de l'audiovisuel realisierte Filme soll die SRG in ihren Programmen hinweisen. Weiter fordert Cinésuisse, dass bei Produktionen von Programmen für die Sprachregionen die unabhängige inländische audiovisuelle Industrie Aufträge erhält. Diese Auslagerung durch die SRG-Regionalgesellschaften sei heute ungenügend.

Ansporn fehlt

"Wenig zukunftsweisend" und "unbefriedigend" - so kommentiert das Medien-Forum, das nach eigenen Angaben Kunden, Konsumenten und Abonnenten von marktgängigen Medien vertritt, den Entwurf. Die SRG werde nicht angespornt, vermehrt auf gute Qualität zu achten und neue, auf die digitale Zukunft ausgerichtete Lösungen zu finden.

Auch fordert das Forum, Spartenprogramme wie "Virus", "Swiss Pop", "Swiss Classic" und "Swiss Jazz" einzustellen. Solche Programme gehörten nicht zum Auftrag des Service public, begründet es dies. Schliesslich sollten alle Sendungen der SRG kostenlos im Internet verfügbar sein, da sie mit Gebühren finanziert würden.


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