15.12.2000

SRF

Viereinhalb Monate bedingt für "Risiko-Bschiss"

Bundesgericht bestätigt Gefängnisstrafe.

T. R.* hat mit seinem "Bschiss" in der Sendung "Risiko" des Schweizer Fernsehens DRS arglistig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt nach der Zürcher Justiz nun auch das Bundesgericht. R. und seine zwei Komplizen seien planmässig, arbeitsteilig und systematisch vorgegangen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. R. hatte argumentiert, lediglich eine Lücke im System ausgenutzt zu haben. Die Veranstalter der Sendung hätten es an einem Mindestmass an Aufmerksamkeit fehlen lassen. Dem hielt das Bundesgericht entgegen, er habe sich als Kandidat schriftlich zur Einhaltung des Spielreglements verpflichtet. Es sei deshalb verständlich, dass der Veranstalter von strengsten Überwachungsmassnahmen abgesehen habe.

*Name der Redaktion bekannt (anonymisiert am 14.5.2016)



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