Seit dem 1. Januar 2001 müssen freischaffende Journalisten sowie Schriftsteller keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen. pressetext.schweiz beruft sich dabei auf eine Branchenbroschüre der Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Gemäss dieser gelte das blosse Sammeln und Weiterleiten von Daten durch Journalisten nicht als schriftstellerische Tätigkeit im mehrwertsteuerlichen Sinn. "Eine von der Steuer ausgenommene schriftstellerische Tätigkeit liegt dann vor, wenn ein Buch oder ein Werk - egal welchen Inhaltes - aufgrund eigener Ideen geschaffen wird." Auch Co-Autoren, Drehbuchautoren, Liedertexter oder Journalisten gelten als Schriftsteller, sofern diese Bedingungen erfüllt seien. Zeichner von Comics-Heften oder künstlerische Illustratoren von Büchern oder Zeitschriften werden ebenfalls zu Schriftstellern gezählt.
12.04.2001
Freischaffende Journalisten
Von Mehrwertsteuer befreit
Kein Recht auf Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen.
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