Westschweizer Journalist freigesprochen

Fall Rocchi - Plagiatsaffäre: Die Neuenburger Justiz hat Ludovic Rocchi vom Vorwurf der Verleumdung und der üblen Nachrede freigesprochen. Ob der Anwalt des Professors das Urteil weiterzieht, ist noch offen.

Der Westschweizer Journalist Ludovic Rocchi hat sich wegen drei Artikeln in der Zeitung «Le Matin» wegen Ehrverletzungs-Delikten vor Gericht verantworten müssen. Er hatte einem Professor der Wirtschafts-Fakultät der Universität Neuenburg im Zusammenhang mit einem Buch ein Plagiat vorgeworfen.

Das Gericht habe den Vorwurf der Verleumdung rasch ausgeschlossen, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung am Montag. Auch die Anklage wegen übler Nachrede wurde nicht berücksichtigt, weil der Journalist nach Ansicht des Gerichtes für die Mehrheit der beschriebenen Fakten den Wahrheitsbeweis erbringen konnte. Einzig die Aussage, wonach der Professor zusätzlich seinen Lebenslauf unrechtmässig mit drei Stellen in Kanada ergänzt habe, konnte der Journalist nicht beweisen. Nach Angaben des Gerichts handelte Rocchi aber nicht in schlechter Absicht sondern stützte sich auf die Aussage eines Zeugen.

Der Staatsanwalt hatte in der Anklage eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 140 Franken bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren verlangt.

Schriftliche Begründung abwarten

Der Anwalt des Professors hatte ebenfalls eine Verurteilung gefordert. Zudem verlangte er Genugtuung, weil dieser nach der Affäre nicht mehr arbeitsfähig war. Der Anwalt des Professors will die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor er über einen Weiterzug ans Kantonsgericht entscheidet.

Der Berufsverband der Medienschaffenden Impressum begrüsste in einer Medienmitteilung den Freispruch. «Diese für unsere Demokratie unwürdige Affäre hat jenen Abschluss gefunden, den sie verdient.» Impressum hatte sich darüber empört gezeigt, dass die Neuenburger Staatsanwaltschaft im Laufe der Untersuchung eine Hausdurchsuchung beim Journalisten durchgeführt hatte. Diese wurde nachträglich für unzulässig befunden (persoenlich.com berichtete). Der Berufsverband hatte eine Verletzung der Quellenschutzes sowie der Pressefreiheit angeprangert. (sda/lom)