24.06.2014

Fall Rocchi

Neuenburger Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rekurs

Rechtsstreit um Hausdurchsuchung bei "Le Matin"-Journalist ist erledigt.

Die Neuenburger Staatsanwaltschaft macht keine Beschwerde gegen das Urteil des Zwangsmassnahmengerichts, das die Hausdurchsuchung beim Westschweizer Journalisten Ludovic Rocchi für illegal befunden hatte. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.

Das Zwangsmassnahmengericht hatte Ende Mai entschieden, dass die Pressefreiheit hätte vorgehen müssen. Diese Sichtweise sei "sehr vorteilhaft" für die Presse und auch für Amtsträger, welche die Hierarchien übergingen und interne Fragen öffentlich stellten, teilte die Neuenburger Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Hausdurchsuchung bei Rocchi erfolgte im August 2013 nach einer Klage eines Professors der Universität Neuenburg. Nach Plagiatsvorwürfen der Zeitung "Le Matin" warf der Professor dem Journalisten üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vor.

Die Zeitung "Le Matin" und ihr Mutterhaus Tamedia zeigten sich sehr zufrieden, im Fall Rocchi Recht bekommen zu haben. Auf diese Weise sei ein Grundrecht für die Medien und die Demokratie verteidigt worden. (sda)


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