28.06.2007

NZZaS

Zeitung muss sich im Fall Turina erklären

Mit Informationen nicht sorgfältig umgegangen?

Gegen den Chirurg Marko Turina ist im Fall des Todes von Herzpatientin Rosmarie Voser ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung ergangen. Diesen hat Turina akzeptiert. Auf anderer Ebene prozessiert der Chirurg aber weiter, wie das St. Galler Tagblatt schreibt.

Die NZZ am Sonntag unterstellte Turina, er habe mit vollem Wissen ein Herz der falschen Blutgruppe eingesetzt. Daraufhin hatte die Justiz ihre Ermittlungen auf den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung ausgedehnt und forderte die NZZaS dazu auf, die Quellen offenzulegen. Die Zeitung lehnte ab und bekam zuletzt vom Bundesgericht Recht.

Turina klagte die Redaktion der NZZaS wegen Ehrverletzung ein. Laut St. Galler Tagblatt kann sich der Chirurg durch den diese Woche ergangenen Strafbescheid bestätigt fühlen. Turinas Anwalt zitiert aus der Verfügung den "Eindruck" der Staatsanwaltschaft, "dass im vorliegenden Fall mit Informationen nicht mit der gebotenen Sorgfalt umgegangen wurde."

Der Freiburger Presserechtler Franz Ricklin erklärt gegenüber dem St. Galler Tagblatt, dass es nun Aufgabe der NZZaS sein werde, dies zu widerlegen. Dies werde aber nicht einfach, so lange die Zeitung ihre Zeugen nicht nenne.

"Diesen Entscheid musste man erwarten", meint Felix. E. Müller; Chefredaktor NZZaS, im Tagblatt. Prozessual befinde sich seine Zeitung im Nachteil, weil man den Wahrheitsbeweis nicht antreten könne, da die Quellen im Quellschutzverfahren bis vor Bundesgericht geschützt worden seien.


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