Im Zivilprozess von Pensionskassenverwalter Jürg Maurer gegen Ringier-Medien stehen sich beide Parteien weiterhin unversöhnlich gegenüber. Beklagte Maurers Anwalt eine "politische Kampagne", so sah der Ringier-Anwalt das Ganze als "Auftrag der Presse". Am Ende des zweitägigen Zivilprozesses vor dem Bezirksgericht Arbon TG sind sich die Parteien nicht näher gekommen. Ein Urteil erging nicht. Bis Freitag wird nun über einen Vergleich verhandelt. Sollte keine Einigung erzielt werden, soll dies Mitte nächste Woche mitgeteilt werden.
Gegenstand der zweitägigen Gerichtsverhandlung war die Berichterstattung von Blick und SonntagsBlick (SoBli) über den Verwalter der Rieter-Pensionskasse, Jürg Maurer, im Herbst 2006. Damals hatten sich die Boulevard-Zeitungen ausführlich mit den Verkauf von Aktien der Bank Swissfirst durch Pensionskassen befasst. Die Aktien waren unmittelbar vor dem Zusammenschluss von Swissfirst- und Bellevue-Bank zu relativ tiefen Kursen verkauft worden. Unmittelbar nach der Fusion schnellten die Kurse in die Höhe.
Ex-Blick-Chefredaktor Werner de Schepper und Ex-SoBli-Chef Christoph Grenacher erklärten am Dienstag, sie hätten rund um die Aktienverkäufe recherchiert. Dabei habe man sich zunächst für das Geschäftsgebaren von sechs Pensionskassenverwaltern interessiert, bevor man sich dann auf Maurer konzentriert habe. Dass Blick in der folgenden Berichterstattung Maurer als "frechsten Pensionskassenverwalter der Schweiz" bezeichnet habe, begründete de Schepper damit, dass es eine Frechheit sei, dass einer, der seine Steuern nicht bezahle, so viele Pensionskassengelder verwalte.
de Schepper und Grenacher spielten darauf an, dass Maurer in den 1990-er Jahren jahrelang privat keine Steuererklärung abgeliefert hatte. Er liess sich damals von der Gemeinde einschätzen - zu tief, wie er später selbst einräumte. Maurer selbst beklagte am Dienstag den Schock, den er erlitten habe, als er in den Ferien in Mexiko von den Angriffen der Boulevardblätter auf sich erfahren habe. Vor allem seine Familie habe "unendlich gelitten".
Die Aussagen der beiden Chefredaktoren sowie Maurers brachten keine Annäherung: Maurers Anwalt bekräftigte die Forderung nach einer Verurteilung des Ringier-Verlags sowie der beiden Zeitungen wegen Persönlichkeits-Verletzung. Der Gewinn durch Auflagensteigerung solle ans Rote Kreuz gezahlt, das Urteil dreimal auf der Blick-Titelseite veröffentlicht werden. Der Ringier-Anwalt plädierte auf Abweisung sämtlicher Forderungen: Es sei Aufgabe der Presse, über "solche Vorkommnisse" zu berichten. Zudem sei weiter offen, wie "der begeisterte Geldvermehrer" Maurer zu seinem Privatvermögen gekommen sei. (sda)

