Eine Zürcher Journalistin ist am Montag vor Obergericht mit einer Urheberrechtsklage gegen die britische Fernsehanstalt BBC unterlegen. Sie hatte für eine Pressefotografie eine Lizenz- und Verletzergebühr sowie eine Genugtuung verlangt. Die Journalistin hatte wegen der Verwendung eines Fotos von Ex-Wachmann Christoph Meili mit vor dem Shredder der UBS geretteten Bankakten geklagt. Das Bild war ohne ihre Zustimmung im BBC- Dokumentarfilm "Nazi Gold" gezeigt worden.
Bei der Fotografie hat es sich gemäss dem Zürcher Obergericht nicht um ein Werk nach Urheberrechtsgesetz gehandelt. Das Bild sei zwar wegen des Objektes einmalig, bezüglich Gestaltung und fototechnischer Mittel jedoch "banal und einfallslos". Schützenswert seien gemäss Urheberrechtsgesetz nur "geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst", die individuellen Charakter hätten, argumentierten die Richter. Die Journalistin hatte im Januar 1997 Meili fotografiert mit zwei alten Büchern mit Bank-Akten aus der Nazizeit, deren Vernichtung er verhindert hatte. Nach dem weltweiten Aufsehen, das die verhinderte Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Diskussion um die Nachrichtenlosen Vermögen erhielt, war das Interesse an der einzigartigen Fotografie bei den Medien gross.
Die Journalistin wollte das Copyright nicht verkaufen, um die Kontrolle über die Verwendung des Bildes nicht aus den Händen geben zu müssen. Sie überliess Meili zum privaten Gebrauch einen Abzug des Bildes, das sie mit "Worldcopyright by" kennzeichnete. Der Fernsehsender BBC gelangte in den Besitz des Bildes und verwendete es im umstrittenen Dokumentarfilm "Nazi Gold", ohne sich mit der Fotografin darüber geeinigt zu haben. Der Film wurde in mindestens zwölf Ländern ausgestrahlt. Der Prozess vor dem Zürcher Obergericht hat sich gemäss den Richtern verzögert, weil die britischen Rechtshilfebehörden regelrechte Obstruktion betrieben hätten. Rund ein Dutzend Mal sei die Zustellung einer Verfügung an die BBC versucht worden.

