29.08.2002

SonntagsBlick

Zürcher Obergericht spricht Meyer, Weissberg und Cavalli frei

Verleumdungsklage von Ex-Expo-Finanzchef Rudolf Burkhalter abgewiesen.

Die Ehrverletzungsklage des ehemaligen Expo-Finanzchefs Rudolf Burkhalter gegen den SonntagsBlick ist vom Zürcher Obergericht abgewiesen worden. Damit bestätigte es den Freispruch für Frank A. Meyer und zwei weitere Journalisten. Anlass des Prozesses waren zwei Artikel im SonntagsBlick vom 12. September 1999. Der Beitrag des damaligen Chefredaktors Bernhard Weissberg und des Journalisten Rolf Cavalli "Trotz Millionenaufträgen: Expo-Finanzdirektor versteuert null Franken" thematisierte das Gebaren des "umtriebigen Managers". Und in einer Kolumne unter dem Titel "Melkmeister" warf Frank A. Meyer Burkhalter vor, seinen Firmen Millionenaufträge der Expo zugeschanzt zu haben. Die Rede war auch von fragwürdigen Vorgängen in der Expo-Direktion, von Filz sowie Insider-Geschäften.

Kein Handeln wider besseres Wissen

Beide Artikel seien grundsätzlich ehrverletzend, weil sie ein umoralisches Verhalten von Burkhalter als Berufsmann und Steuerzahler unterstellten, erklärte die Vorsitzende des Zürcher Obergerichts bei der Urteilseröffnung am Donnerstag. Dennoch müssten alle drei Angeklagten freigesprochen werden, "weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, wider besser Wissen gehandelt zu haben". Vor dem Hintergrund der massiven Probleme in der Expo-Direktion seien die Artikel durchaus vertretbar gewesen, obwohl sie auch unbelegte Behauptungen und sachliche Fehler enthielten.

Meyer knapp an Verturteilung vorbei

Gemäss dem Gericht handelte es sich bei beiden Artikeln um "Grenzfälle", vor allem im Fall der Kolumne von Meyer. Sein Freispruch erfolgte nur, weil es der Verteidigung gelang, an der Verhandlung vom Donnerstag ein neues Beweismittel einzubringen. Dabei handelte es sich um Gespräche, die Meyer mit dem Bieler FDP-Nationalrat Marc Suter geführt haben soll. Auf Grund dieser Informationen habe Meyer gute Gründe gehabt, seine "spekulativen Schlussfolgerungen" für wahr zu halten, sagte einer der Richter.

Entschuldigung und Berichtigung

Ernsthafte Gründe für ihre Berichterstattung zur Person Burkhalters bescheinigte das Gericht auch den anderen beiden Angeklagten. Weissberg und Cavalli wurden aber gerügt, "weil sie elementare journalistische Sorgfaltspflichten verletzt haben". Sie hätten zum Beispiel keine Stellungnahme von Burkhalter eingeholt. Insbesondere war den beiden Journalisten entgangen, dass Burkhalter an seinem Wohnort in Winkel ZH Steuern zahlte. Bei ihrem Artikel über die Steuervorwürfe an den damaligen Expo-Finanzchef stützten sie sich auf einen Steuerauszug aus dem Zweitwohnsitz im Kanton Bern. Der SonntagsBlick entschuldigte sich aber umgehend und schob eine Berichtigung nach, was das Gericht auch anerkannte.


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