Die «Weltwoche» hatte Anfang September gegen den «Tages-Anzeiger» und die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens hartes Geschütz aufgefahren. Das Köppel-Blatt warf den beiden Medien vor, sie hätten dem Bieler Islamisten Abu Ramadan die Worte, wonach er zur «Vernichtung» und «Zerstörung» Andersgläubiger aufrufe, in den Mund gelegt (persoenlich.com berichtete).
Zu diesem Artikel «In den Mund gelegt» erschien am 14. September in der «Weltwoche» eine gemeinsame Gegendarstellung von Tamedia und dem Schweizer Radio und Fernsehen SRF (siehe Bild oben). «Die Behauptungen in der ‹Weltwoche›, wonach der ‹Tages-Anzeiger› und die ‹Rundschau› des Schweizer Fernsehens dem Hassprediger Abu Ramadan ‹interpretierend› Worte in den Mund legten, von denen sie annehmen, sie würden ‹aus dem Kontext› hervorgehen, sind unwahr», heisst es darin unter anderem. Gezeichnet wurde die Gegendarstellung von Tagi-Autor Kurt Pelda und Tagi-Chefredaktor Arthur Rutishauser sowie dem SRF.
Durch einen Artikel entwertet
In der aktuellen Ausgabe vom 28. September erschien die Gegendarstellung erneut – im exakt gleichen Wortlaut (siehe Bild unten). Dies ist in der Schweizer Mediengeschichte wohl eher ein seltener Vorgang. «Die ‹Weltwoche› hat beim ersten Abdruck die Gegendarstellung durch einen Artikel entwertet, der die falschen Vorwürfe teilweise wiederholte», sagte Christoph Zimmer, Kommunikationsleiter bei Tamedia, auf Anfrage von persoenlich.com. Gesetzlich zulässig sei nur, eine Erklärung beizufügen, wonach die Redaktion an ihrer Darstellung festhalte oder ein Hinweis auf die Quellen. «Kommentare oder andere Meldungen, die den Wert der Gegendarstellung herabsetzen, sind hingegen nicht erlaubt», so Zimmer.
Ebenfalls in der aktuellen «Weltwoche»-Ausgabe vom Donnerstag erschien auch die «Urteilspublikation in Sachen Professorin Svenja Goltermann und Professor Philipp Sarasin von der Universität Zürich». Dies war eine der Auflagen, welche vom Bezirksgericht Zürich gesprochen wurden (persoenlich.com berichtete).



