Baselbieter Regierung tritt nicht auf Beschwerde ein
Baselbieter Regierung tritt nicht auf Beschwerde ein
Ein Begehren zu beurteilen, dass ausserhalb des Kantons wirke, liege nicht in ihrer Kompetenz.
Ein Begehren zu beurteilen, dass ausserhalb des Kantons wirke, liege nicht in ihrer Kompetenz.
von Michèle Widmer