29.09.2014

Love-Life-Kampagne

Kinder und Jugendliche gelangen ans Bundesverwaltungsgericht

Sie stören sich am "hochsexualisierten" Inhalt der Plakate.

35 Kinder und Jugendliche sind wegen der Love-Life-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gelangt. Das BAG hatte ihr Gesuch um einen Stopp der Kampagne nicht behandelt. Sie stören sich am "hochsexualisierten" Inhalt der Plakate.
 
Die Medienstelle des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage, dass eine Beschwerde in dieser Sache hängig sei. Die 35 Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern werden von der Stiftung Zukunft CH und weiteren Organisationen unterstützt. Sie fordern die Beendigung der Love-Life-Kampagne, weil durch die "hochsexualisierten" Inhalte schutzwürdige Interessen von ihnen verletzt werden.

Gemäss einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts erhielt das BAG bis am Montag die Gelegenheit "zum Gesuch auf vorläufige Einstellung der Kampagne "Love Live" im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme Stellung zu nehmen". Zum Inhalt der Stellungnahme wollte sich das BAG auf Anfrage der sda nicht äussern.
 
Der Bundesrat unterstützt die Präventionskampagne und bezeichnet sie als einen Erfolg. Sie habe nichts mit Pornografie zu tun, schrieb er in seinen Antworten auf mehrere Vorstösse aus den Reihen von EVP und CVP.
 
Gestartet hatte das BAG die Kampagne im Mai mit einem Aufruf, am Casting für die Plakatsujets teilzunehmen. 250 Personen meldeten sich. Fünf Paare wurden schliesslich ausgewählt und von der Starfotografin Diana Scheunemann in eindeutigen Posen fotografiert. (sda)



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