02.12.2013

SRF

Muss Werbepot des Vereins gegen Tierfabriken ausstrahlen

Bundesgericht beendet jahrelangen Rechtsstreit.

Das Schweizer Fernsehen muss einen Werbespot des Vereins gegen Tierfabriken ausstrahlen, in dem es selber kritisiert wird. Das Bundesgericht hat dem radikalen Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben und eine Verletzung
der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt.

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hatte 2011 bei der SRG-Tochter publisuisse Werbezeit für einen Spot gebucht. Darin wurde die Internetadresse des VgT gezeigt, verbunden mit dem Hinweis "was andere Medien totschweigen". Später reichte der VgT eine abgeänderte Version mit dem Text "was das Schweizer Fernsehen totschweigt" nach.

An Grundrechte gebunden
Die erste Fassung wurde Ende 2011 mehrmals gezeigt. Die Ausstrahlung der zweiten Version wurde verweigert, da sie imageschädigend sei. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen wies die Beschwerde des VgT 2012 ab. Das Bundesgericht hat der Organisation des radikalen Tierschützers Erwin Kessler nun Recht gegeben.

Gemäss dem Urteil, das der VgT am Montag veröffentlicht hat, ist die SRG im Werbebereich an die Grundrechte gebunden. Dabei sei sie zu einer neutralen, sachlichen Haltung verpflichtet und müsse auch eine gewisse Kritik gegen sich selber zulassen. Der Werbespot des VgT falle in den Schutzbereich der Meinungsäusserungsfreiheit.

Pflicht zum Vertragsabschluss
Diese diene auch dem Zweck, Kritik an staatlichen Behörden oder an Institutionen zu üben, die staatliche Aufgaben wahrnehmen würden. Für eine Beschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit des VgT bestehe für die SRG keine
gesetzliche Grundlage.

Schliesslich sei der Spot auch nicht widerrechtlich. Die blosse Befürchtung der SRG, dass er ihrem Ruf abträglich sein könnte, rechtfertige die Sendeverweigerung nicht. Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid deshalb
zum Schluss, dass die SRG die verfassungsmässigen Rechte des VgT verletzt hat. VgT-Präsident Erwin Kessler äusserte am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dass er an der Ausstrahlung des Spots festhalte. Laut dem Urteil sind SRG/publisuisse zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags verpflichtet. Der VgT und die SRG haben bereits mehrfach juristische Kämpfe um Werbespots ausgefochten. (Urteil 2C_1031/2012 vom 16. November 2013) (sda)


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