05.05.2011

Zug

Polizei darf weiterhin verdeckt in Chatrooms ermitteln

Parlamentarier sind sich einig.

Polizisten dürfen weiterhin präventiv gegen Pädophile im Internet vorgehen. Der Zuger Kantonsrat folgte am Donnerstag dem Antrag der Regierung, das Polizeigesetz zu ergänzen. Seit Anfang Jahr gibt es auf Bundesebene eine Gesetzeslücke. Sämtliche Parlamentarier waren sich einig: Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden im Kanton Zug, um weiterhin verdeckt im Internet gegen Pädophile ermitteln zu können. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Ergänzung im Polizeigesetz wurde von allen Fraktionen im Kantonsrat unterstützt.

Zu diskutieren gaben die Details des Gesetzes. Die Alternativen - Die Grünen wollten eine zusätzliche politische Kontrolle einführen. Die Justizprüfungskommission sollte über Aufwand, Erfolg und Dauer der verdeckten Ermittlung informieren müssen. Auch der Datenschutzbeauftragte hatte ein besseres Controlling gefordert. Der Rat lehnte dies jedoch mit 57 zu 13 Stimmen ab. Die SVP wollte zudem im Gesetz verankern, dass die Polizei nur im Notfall von ausländischen Polizisten unterstützt wird, konnte dafür aber nur neun Parlamentarier begeistern. Das Gesetz sieht vor, dass auch ausländische Polizeikorps eingesetzt werden können. Es folgt eine zweite Lesung.

Die Diskussion über die verdeckte Ermittlung angestossen hatte der SVP- Kantonsrat Moritz Schmid, der mit einer Interpellation im November letzten Jahres auf die drohende Gesetzeslücke aufmerksam gemacht hatte. Die seit Anfang Jahr geltende Schweizerische Strafprozessordnung hatte das Bundesgesetz über die verdeckte Vorermittlung aufgehoben. Neu darf nur zur Aufklärung bereits begangener Straftaten verdeckt ermittelt werden - und nicht mehr zur Verhinderung einer Straftat. Gerade in Kinder- und Jugendchatrooms tummeln sich zahlreiche Pädophile. Der Kontakt endet oft mit einem realen Treffen. Die Polizei kann durch verdeckte Ermittlung hier Straftaten verhindern. (sda)



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