31.10.2000

Karate-Kuh Lovely auf weiteres kaltgestellt

Bundesgericht ordnet Werbeverbot während Verfahren an.

Die Karate-Kuh "Loveley" darf ihre starken Knochen vorläufig nicht in den Dienst der Milchwerbung stellen. Das Bundesgericht hat für die Dauer des Verfahrens Inserate mit Hinweisen auf eine vorbeugende Wirkung bei Knochenbrüchigkeit verboten. Die umstrittenen Zeitschriften-Inserate des Verbandes Schweizer Milchproduzenten (SMP) erschienen in der zweiten Hälfte des Jahres 1999. Zu sehen war Loveley einerseits als unterste Bremer Stadtmusikantin, anderseits beim Zertrümmern einer Steinplatte. Stein des Anstosses war die Aussage im Kleingedruckten: "Das Kalzium in der Milch hilft mit, der Knochenbrüchigkeit im Alter vorzubeugen, der sogenannten Osteoporose". Der Rechtsstreit dreht sich darum, ob Lebensmittel mit einer Heilwirkung beworben werden dürfen.

Ein Urteil hat das Bundesgericht in dieser Sache noch nicht gefällt. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2000 hat es aber das Gesuch des Eidg. Departements des Innern (EDI) um ein vorläufiges Verbot dieser Werbeaussagen gutgeheissen. Seinen Entscheid begründete das Bundesgericht hauptsächlich mit der Rechtssicherheit und dem Gesundheitsschutz. Mit Blick auf die öffentliche Gesundheit sei dem SMP zuzumuten, bis zu einem Urteil über die umstrittenen Rechtsfragen auf entsprechende Hinweise in der Werbung zu verzichten. Gegen das Gesuch hatte der SMP argumentiert, die Werbung entspreche der Wahrheit. Dem hielt das Bundesgericht entgegen, es werde erst im Verfahren selber zu prüfen sein, ob es auf den Wahrheitsgehalt überhaupt ankomme.



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