07.07.2017

Schweizer Presserat

Behauptungen statt Fakten in der BaZ

Die «Basler Zeitung» ist gerügt worden, weil zwei Artikel über eine angebliche Sex-Affäre die Wahrheitspflicht verletzt haben.
Schweizer Presserat: Behauptungen statt Fakten in der BaZ
Die «Basler Zeitung» ist vom Schweizer Presserat gerügt worden. (Bild: Keystone/Alexandra Wey)

Die «Basler Zeitung» berichtete im Dezember 2016 und Januar 2017 über eine angebliche Sex-Affäre in einem Asylheim der Gemeinde Reinach. Eine Betreuerin habe eine sexuelle Affäre mit einem minderjährigen Asylsuchenden gehabt. Schliesslich habe die Gemeinde die Mitarbeiterin freigestellt. Die beiden Artikel werfen hauptsächlich die Frage auf, ob sich die Gemeinde Reinach strafbar gemacht hat, weil sie eine mögliche Straftat nicht der Staatsanwaltschaft meldete.

Auf Beschwerde der Gemeinde hin hat der Schweizer Presserat nun die «Basler Zeitung» gerügt, wie es in einer Mitteilung heisst. Beide Artikel verletzen die Wahrheitspflicht gemäss Journalistenkodex. Denn die «Basler Zeitung» ging in Form von Feststellungen davon aus, dass es eine sexuelle Affäre gab, obwohl dies – zumindest zum damaligen Zeitpunkt – nicht nachgewiesen war. Zudem stellte die Zeitung fest, Reinach habe seine Meldepflicht verletzt, obwohl auch diese Frage strittig ist.

Die «Basler Zeitung» verletzte mit den Titeln «Sex mit Minderjährigen in Reinacher Asylheim» und «Strafuntersuchung zu Sex in Reinacher Asylheim» zudem die Unschuldsvermutung. Diese Titel konstatieren eine «Sex-Affäre» beziehungsweise ein strafrechtlich relevantes Verhalten, obwohl für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt. Es genügte nicht, dass die Zeitung die Unschuldsvermutung dann im Text erwähnte. (pd/cbe)

 



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