«Um über die Arbeit der Luzerner Staatsanwaltschaft berichten zu können, bedurfte es bis anhin keines aufgeklebten Schnauzes», schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag». Gemeint ist, dass man bisher nicht wie der deutsche Enthüllungsjournalist Günter Wallraf undercover recherchieren musste, um Informationen zu erhalten.
Nun verweigere die Behörde Journalisten seit Monaten den Einblick in einen entscheidenen Teil ihrer Tätigkeit: Die Strafbefehle, die sie erlässt. In der Bundesverfassung steht, dass Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen öffentlich sein müssen (Art. 30, Abs. 3, Anm. d. Red.). Seit 2011 steht deshalb explizit in der Strafprozessordnung, dass «interessierte Personen» in Strafbefehle Einsicht nehmen können.
Bislang sei das in Luzern auch beherzigt worden. Wie die «Zentralschweiz am Sonntag» (ZAS) schreibt, habe die Staatsanwaltschaft nach einer Anfrage – welche monatelang unbeantwortet blieb – plötzlich ein schriftliches Gesuch für die Einsichtnahme verlangt. Ein «schutzwürdiges Interesse» müsse nachgewiesen und das Rechtsgebiet eingeschränkt werden.
Die Zeitung habe Anfang September ein solches Gesuch eingereicht. «Begründet wurde das Anliegen mit der verfassungsmässig garantierten Transparenz der Rechtspflege und der damit verbundenen Kontrollfunktion der Medien.» Auf eine Spezifikation des Rechtsgebiets sei verzichtet worden.
Urteil steht noch aus
Mit Verweis auf eine laufende Vereinheitlichung der Praxis durch die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) habe die Luzerner Staatsanwaltschaft das Gesuch abgelehnt. «Angesichts der (...) mit der verlangten Einsichtnahme verbundenen Kosten und des grossen personellen Aufwands der Staatsanwaltschaft sowie Ihrer fehlenden Begründung sowohl betreffend Spezifikation der Thematik in den Strafbefehlen als auch des schutzwürdigen Interesses, muss Ihr Ersuchen abgelehnt werden», heisst es laut ZAS in der Begründung.
Das Sonntagsblatt hat den Entscheid der Behörde beim Kantonsgericht angefochten. Das Urteil steht noch aus. «Wir rechnen mit einem baldigen Entscheid des Kantonsgerichts», sagt Autorin und ZAS-Regionalleiterin Lena Berner auf Anfrage von persoenlich.com. (clm)