22.05.2018

Elektronisches Mediengesetz

Künftig ist von «Medienangeboten» die Rede

Die «Neue Zürcher Zeitung» gibt Einblicke in das elektronische Mediengesetz, welches auf diesen Sommer angekündigt ist.
Elektronisches Mediengesetz: Künftig ist von «Medienangeboten» die Rede
Präsentiert im Sommer das neue Mediengesetz: Bundesrätin Doris Leuthard. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Diesen Sommer soll Medienministerin Doris Leuthard das elektronische Mediengesetz vorstellen. Die «Neue Zürcher Zeitung» veröffentlichte am Samstag erste Informationen aus dem nicht publizierten Vorentwurf des angekündigten Gesetzes. Wie die Zeitung schreibt, ist im Papier nicht mehr von Radio- und Fernsehprogrammen die Rede, sondern von «Medienangeboten», deren Vielfalt und Qualität das Regelwerk fördern soll. Die Medienangebote würden definiert als ein «Katalog» von redaktionell verantworteten Medienbeiträgen und Werbung, die elektronisch übertragen werden und für die Allgemeinheit bestimmt sind. Sie umfassen Bewegtbild, Ton oder Text und Bild.

Formal wären die digitalen Presseerzeugnisse somit inbegriffen. Doch das Gesetz soll nur für jene Medienangebote gelten, die Gegenstand einer Konzession oder einer Leistungsvereinbarung sind. Während die SRG ihren Sonderstatus behält, könnte sich das Gedränge bei den privaten Anbietern verstärken, heisst es in der NZZ weiter.

Das neue Gesetz relativiert die bisherige Förderung von Lokal- und Regionalsendern. Die Unterstützung soll «überwiegend» Audio- und Videoproduktionen zugutekommen, welche zur demokratischen Meinungsbildung, zur kulturellen Teilhabe oder zur gesellschaftlichen Integration beitragen, schreibt die Zeitung basierend auf den Vorentwurf. Hier könnten sich laut der NZZ neue Akteure einbringen.

Zudem soll laut dem Vorentwurf ein neue Instanz mit dem Namen Kommission für elektronische Medien (Komem) geschaffen werden. Dies, um trotz Fördermassnahmen die staatliche Unabhängigkeit zu stärken und gleichzeitig die Verbindlichkeit der Leistungsaufträge zu erhöhen. Laut NZZ sollen der Komem fünf bis sieben unabhängige Sachverständige angehören. Der Bundesrat wählt diese, doch sie würden unabhängig von Landesregierung, Bundesversammlung und Verwaltung entscheiden. (wid)



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Kommentare

  • Raphael Weber, 28.05.2018 20:40 Uhr
    Oh Gott mir graut… Regelung, Förderung, Qualität... Was hat man uns schon alles versprochen, dank den Gebühren investieren konzessionierte Sender in Vielfalt, Ausbildung und mehr Programm… Tele Top in 3 Versionen, Telem1 in Version AG und SO. Was daraus wurde sieht jeder selbst, dank Joint Venture (AZ & NZZ) gehören einem Verleger 5 Regionalsender und für 4 davon gibt’s dann satte 11,7 Mio aus dem Gebührentopf für 5h Mediashop täglich! https://www.edito.ch/wp-content/uploads/2017/12/2017_Edito_infografik.pdf Anstelle von Ausbildung werden dank Konvergenz Arbeitsstellen vernichtet und die Inhalte gleichgeschalten bzw. einander abgeschrieben. In diesem Mediengesetz gehört genau 2 Richtlinien: Wer Gebühren erhält sendet keine Werbung bzw. wer Werbung senden möchte erhält keine Gebühren. Wer Gebühren erhält, bestreitet 90% seiner Inhalte durch Eigenleistung.
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