27.08.2010

Keystone

Fotoagentur kassiert Rüge wegen mangelnder Transparenz

Presserat heisst Beschwerde von Impressum gut.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von Impressum gegen die Fotoagentur Keystone gutgeheissen. Der Journalistenverband hatte Keystone ungenügende Transparenz bei kommerziellen Bildern vorgeworden. Die Fotoagentur hat ihre Praxis inzwischen geändert. Während des letzten Skiweltcuprennens in Wengen verbreitete Keystone im Auftrag von zahlenden Firmen Bilder mit eindeutig kommerziellem Charakter. Die Fotos waren teilweise mit "Keystone", "Photopress" oder "Keystone Photopress" gekennzeichnet. Auf den Bildern waren zwar Skifahrer zu sehen; auffallend gross war aber jeweils die Werbung für einen Milchverarbeiter im Hintergrund.

Der Journalistenverband Impressum sah darin eine "Vermischung von redaktioneller und kommerzieller Kommunikation" und reichte Beschwerde ein. Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten untersagt unter Ziffer 10 die Vermischung von journalistischer Tätigkeit und kommerzieller Werbung. Obwohl Keystone inzwischen ihre Praxis geändert hat und die entsprechenden Fotos künftig ausdrücklich als "kommerzielles Bild" kennzeichnet, hat der Presserat die Beschwerde gutgeheissen. Es sei zwar zulässig, solche Fotos im redaktionellen Teil zu veröffentlichen. Sie seien aber ausdrücklich als kommerzielle Aufnahmen zu kennzeichnen.

Offenbar wüssten nur wenige Journalisten, dass Photopress kommerzielle Bilder im Auftrag von zahlenden Kunden verbreite. Umso weniger habe die Öffentlichkeit die Chance gehabt, den kommerziellen Hintergrund der Aufnahmen zu erkennen. (sda)



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