20.10.2014

Fridolin

Die Glarner Zeitung hat Anrecht auf Zustellermässigung

Bundesgericht weist Beschwerde des Bakoms ab.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) abgewiesen. Dieses hat die Preisreduktion für die Zustellung durch die Post der Zeitung "Fridolin" abgelehnt und gegen einen anderslautenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt.

Die Preisreduktion für die Postzustellung war dem "Fridolin" bis Ende 2012 gewährt worden. Danach begründete das Bakom seine abschlägige Antwort auf das erneute Gesuch der Fridolin Druck und Medien mit dem zu kleinen Anteil an abonnierten Zeitungen.

Gemäss der Bundesbehörde müssten mindestens 75 Prozent der Gesamtauflage abonniert sein, um von der vergünstigten Zustellung zu profitieren. Diese dient der Presseförderung. In den Jahren 2013 und 2014 hat der Bund dafür total 50 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Die beglaubigte Gesamtauflage des "Fridolin" beträgt 29'707 Exemplare. 2347 Stück sind abonniert, was rund 8 Prozent der Grossauflage entspricht.

Fehlende gesetzliche Grundlage
Wie das Bundesgericht in seinem Urteil festhält, findet sich für den Entscheid des Bakom keine gesetzliche Grundlage. Es gebe keine Regelung, die besage, dass nur jene Tages- und Wochenzeitungen von der Preisreduktion für die Zustellung profitieren, die zu mindestens 75 Prozent abonniert sind.

Das Bundesgericht hat zudem eine weitere Beschwerde des Bakom gegen die Gewährung der Preisermässigung durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. So hat die Satirezeitschrift "Vigousse" auch Anrecht auf die vergünstigte Zustellung.

Ebenfalls abgewiesen haben die Lausanner Richter die Beschwerde des Bakom bezüglich des Gesuchs der Zeitung "IZA - Illustrierte Zeitschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit", welches das Bakom ebenfalls abgelehnt hatte. Die Behörde muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts - und nun auch des Bundesgerichts - in diesem Fall den Sachverhalt nochmals abklären. (sda)



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