Führt das Zürcher Verlagshaus den gläsernen Mitarbeiter ein? Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer sagt hierzu gegenüber der NZZaS: "Die Regelung wurde aufgenommen, um die bereits von Gesetzes wegen bestehende Möglichkeit eines Zugriffs transparent zu machen." Man habe darauf aufmerksam machen wollen, dass Mitarbeiter ihre private Daten vor einem Zugriff schützen könnten, indem sie separate Ablagen dafür anlegen würden.
Gerade für Journalisten allerdings ist die Einschränkung des Datenschutzes problematisch. Gemäss der "Erklärung der Pflichten der Journalisten" des Presserats sind sie dazu verpflichtet, Quellen vertraulicher Informationen nicht preiszugeben. Laut NZZaS hätten sich einige Tamedia-Mitarbeiter gegen die neue Regelung zur Wehr gesetzt und den Datenschützer beigezogen. Die Intervention blieb erfolglos. (NZZaS)