27.11.2018

Fernmeldegesetz

Auch Ständerat entscheidet zugunsten der Swisscom

Die kleine Kammer hat entschieden: Die Swisscom muss der Konkurrenz keinen Zugang zu ihrem Glasfasernetzes gewähren. Um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, schlägt das Parlament ein alternatives Vorgehen vor.
Fernmeldegesetz: Auch Ständerat entscheidet zugunsten der Swisscom
Weitere Zugangsregulierungen gefährdeten die Investitionen seitens der Swisscom in den Netzausbau – besonders in Randregionen, argumentierte die zuständige Ratskommission. (Bild: Keystone/IT-Press/Carlo Reguzzi)

Die Swisscom soll nicht verpflichtet werden, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat mit 22 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, bei der Revision des Fernmeldegesetzes den betreffenden Paragraphen zu streichen.

Ein «swisscomfreundlicher» Beschluss

Damit setzte sich jene Version durch, welche die Swisscom bevorzugt. Noch am Sonntag hatte Stephan Netzle, Chef der Aufsichtsbehörde Comcom, vor einem solchen Entscheid gewarnt (persoenlich.com berichtete): «Lehnt das Parlament die Zugangsregelung ab, droht im Glasfasernetz die Gefahr, dass die Swisscom auf den letzten Metern bis zum Haus ein Monopol aufbaut, die Preise hochhält und den Ausbau behindert», sagte er.

Der Bundesrat möchte das Telekomunternehmen verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren – neu auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.

Gefahr für Randregionen

Beide Räte wollen am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile bliebe damit auf Kupferleitungen beschränkt. Zusätzliche Regulierungen gefährdeten Investitionen in den Netzausbau – besonders in Randregionen, argumentierte der Basler SP-Ständerat Claude Janiak im Namen der Kommission.

CVP-Ständerat Isidor Baumann plädierte vergeblich für eine technologieneutrale Zugangsregelung, weil diese Wettbewerb und Innovation fördere. Auch sei der Zugang für andere Anbieter nicht gratis. Stefan Engler, ebenfalls CVP, verwies darauf, dass nach der Entbündelung für Kupferleitungen im Jahr 2007 die Investitionen nicht zurückgegangen seien.

Um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, schlägt das Parlament einen anderen Weg vor. Der Bundesrat soll alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung der Kosten und den Zugang bei Glasfaseranschlüssen. (sda/as)



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