Die Gegner des neuen Filmgesetzes haben beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde eingereicht. Sie finden die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes irreführend, wie die SonntagsZeitung berichtet.
Bereits jetzt musste die Bundeskanzlei die Abstimmungsunterlagen nachbessern (persoenlich.com berichtete). Die korrigierten PDF-Versionen wurden online aufgeschaltet. Doch die Gegner sind damit nicht zufrieden.
Die Richter sollen den Bund nun zwingen, eine korrigierte Fassung des Abstimmungsbüchleins zu verschicken. Für den Fall, dass eine Korrektur vor der Abstimmung nicht mehr möglich ist, fordert das Referendumskomitee eine Wiederholung der Abstimmung.
Die Prognosen zur Abstimmung deuten auf ein knappes Resultat hin. (pd/cbe)