13.04.2022

Lex Netflix

Bundeskanzlei korrigiert Karte

Wegen eines Fehlers in der Länder-Karte im Abstimmungsbüchlein hatten die Gegner des Filmgesetzes eine Beschwerde eingereicht.

Die Bundeskanzlei präzisiert Angaben im Abstimmungsbüchlein zur eidgenössischen Volksabstimmung über die Änderung des Filmgesetzes am 15. Mai. Ausserdem korrigiert sie einen Fehler in einer Karte.

In den Erläuterungen des Bundesrates zur Netflix-Vorlage sei eine Karte enthalten, die in der öffentlichen Debatte Fragen aufgeworfen habe, teilte die Bundeskanzlei am Mittwoch mit. Sie habe deshalb entschieden, präzisierende Angaben zu dieser Karte zu veröffentlichen.

Das Referendumskomitee gegen das Filmgesetz (Lex Netflix) hatte am Montag in vier Kantonen Beschwerde gegen den Bundesrat eingereicht. Sie warf dem Bundesrat vor, in der Abstimmungsbroschüre falsche und widersprüchliche Angaben zu machen (persoenlich.com berichtete).

In der Beschwerde, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, ging es unter anderem um eine Karte auf Seite 13 im Abstimmungsbüchlein, welche die europäischen Länder mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste abbildet.

Bildschirmfoto 2022-04-13 um 17.31.00

Laut Bundeskanzlei sollen präzisierende Angaben nun erklären, nach welchen Kriterien die Übersichtskarte auf Seite 13 Länder zu denjenigen «mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streaminganbieter» zählt. Ziel sei es, die sachliche Debatte zu fördern und den Stimmberechtigten dabei zu helfen, die auf der Karte enthaltenen Informationen besser einzuordnen.

Korrigierte PDF-Versionen online

Im Zuge der Präzisierung wurde von der Bundeskanzlei zudem entdeckt, dass auf der Karte die Slowakei fälschlicherweise weiss eingefärbt ist, obwohl sie eine Abgabepflicht für Streaminganbieter kennt.

Die bereits gedruckten und ausgelieferten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr korrigiert und um diese präzisierenden Angaben ergänzt werden. In den elektronischen PDF-Versionen, die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglich sind, wurden die Karten jedoch angepasst. Die PDFs wurden mit einem entsprechenden Hinweis versehen und um die präzisierenden Angaben ergänzt.

Referendumskomitee hält an Beschwerden fest

Das Referendumskomitee hält an den Abstimmungsbeschwerden fest, wie es am Mittwoch mitteilte. Kritisiert wird, dass die physischen Abstimmungserläuterungen nicht mehr geändert werden, sich aber ein Grossteil des Stimmvolkes sein Urteil basierend auf diesen Erläuterungen bilde.

Ausserdem habe es der Bundesrat beziehungsweise die Bundeskanzlei unterlassen, die Präzisierungen einzuordnen. «Die überwältigende Mehrheit der Länder in Europa hat gar keine Investitionspflicht oder aber (eine) von unter 2 Prozent. Nur gerade Frankreich, Italien und Spanien haben eine höhere Quote, als es das neue Schweizer Filmgesetz vorsieht», schreibt das Referendumskomitee.

Der Bundesrat solle der Stimmbevölkerung umgehend wenigstens eine korrigierte Fassung der Europakarte schriftlich zustellen unter Angabe der Investitionsquoten in den einzelnen europäischen Ländern, fordert Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Referendumskomitees, in der Medienmitteilung. (sda/mj)



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