08.02.2018

UPC

Kein Auftrag für Datentransportleitungen

Der Bund hat die Vergabe für ein entsprechendes Projekt abgebrochen. UPC intervenierte vergeblich.
UPC: Kein Auftrag für Datentransportleitungen
UPC wurde aufgrund eines Bundesratsbeschlusses von der Vergabe für den Bau von Datentransportleitungen ausgeschlossen. (Bild: UPC)

Der Kabelnetzbetreiber UPC Schweiz erhält vorerst vom Bund keinen Auftrag für den Bau von Datentransportleitungen. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat die Vergabe für ein solches Projekt abgebrochen. Auf eine Beschwerde der UPC ist das Bundesgericht nun nicht eingetreten.

Die NSA-Affäre hat UPC Schweiz letztlich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Enthüllungen des amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden hatten gezeigt, in welchem Ausmass insbesondere die Geheimdienste der USA und Grossbritanniens Datenflüsse in anderen Ländern überwachten. Dabei zwangen sie auch Firmen, Daten auszuhändigen.

Der Bundesrat beschloss deshalb im Januar 2014, dass gewisse Kommunikations-Infrastrukturen der Bundesverwaltung nur noch an Firmen vergeben werden dürften, die ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln und sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden. Dieser Entscheid fiel während des Vergabeverfahrens des Bundesamtes für die Datentransportleitungen. Der Auftrag war in zwei sogenannte Teillose aufgeteilt. Swisscom und UPC Schweiz hatten sich beworben. UPC wurde aufgrund des Bundesratsbeschlusses jedoch ausgeschlossen. Grund dafür war, dass sie eine Tochtergesellschaft einer angloamerikanischen Telekommunikations- und Mediengruppe ist.

Die UPC gelangte mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im Juli 2016, dass der Ausschluss der UPC nicht rechtmässig gewesen sei. UPC wollte nunmehr für das zweite Teillos in die Kränze kommen. Das erste war für rund 230 Millionen Franken an die Swisscom gegangen, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Das BBL stellte die Vergabe für das zweite Teillos im Februar 2017 jedoch definitiv ein. Der Gang vor Gericht blieb für UPC dieses Mal ohne Erfolg. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten.

UPC prüft Schadenersatz

Die UPC hält in einer Stellungnahme auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA fest, dass der vom Bundesamt für Bauten und Logistik im Februar 2017 verfügte Abbruch des Beschaffungsverfahrens auch gemäss Bundesgericht «mit grosser Wahrscheinlichkeit als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen sei».

Das Urteil bestätige zudem, dass ein Teil der Standorte vom Bund während des laufenden Rechtsmittelverfahrens widerrechtlich erschlossen worden sei. Die UPC wird nach eigenen Angaben am vom BBL angekündigten neuen Beschaffungsverfahren für die noch nicht erschlossenen Standorte teilnehmen.

Die Klärung der Rechtsfolgen des widerrechtlichen und höchstwahrscheinlich rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bundes sei Gegenstand eines laufenden Schadenersatzverfahrens. Aus diesem Grund will das Unternehmen dazu keine Stellung nehmen. (sda/cbe)



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