03.09.2021

Lex Netflix

Kommission des Nationalrats will 4 Prozent

Ausländische Streamingdienste wie Netflix sollen ihre Einnahmen teilweise in Schweizer Filme investieren.

Ausländische Streamingdienste sollen künftig 4 Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat nun auch die zuständige Nationalratskommission.

Mit 14 zu 10 Stimmen schloss sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) dem Ständerat an, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. In der ersten Beratungsrunde hatte die grosse Kammer für eine Abgabe von nur 1 Prozent gestimmt (persoenlich.com berichtete).

Eine Kommissionsminderheit beantragt die Festlegung der Investitionspflicht auf 2 Prozent. Sie argumentiert gemäss der Mitteilung, dass die Kosten auf die Konsumentinnen und Konsumenten umgewälzt würden. Eine weitere Minderheit beantragt die Streichung der Investitionspflicht aus der Vorlage.

Die Investitionspflicht für Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen wie Netflix ist der Kernpunkt des revidierten Filmgesetzes. Auflagen soll es auch für ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern geben. Auch sie sollen ins unabhängige Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Ausgenommen werden von der Regel soll die SRG. Mit 13 zu 10 Stimmen folgte die WBK-N auch in diesem Punkt dem Ständerat.

Die Vorlage kommt in der Herbstsession in den Nationalrat. (sda/cbe)



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