27.04.2021

Lex Netflix

Kommission des Ständerats will 4 Prozent

Streaming-Dienste sollen ihre Einnahmen teilweise in Schweizer Filme investieren. Filmschaffende freuen sich.
Lex Netflix: Kommission des Ständerats will 4 Prozent
Einer von wenigen Schweizer Filmen auf Netflix: «Wolkenbruchs wunderliche Reise in die Arme einer Schickse». (Bild: SRF)

Streaming-Plattformen und ausländische Werbefenster sollen vier Prozent ihrer Einnahmen in den Schweizer Film investieren. Anders als der Nationalrat will die vorberatende Kommission des Ständerats diesen Prozentsatz nicht kürzen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hält an einem Investitionsanteil von vier Prozent fest, wie einer Mitteilung der Parlamentsdienste zu entnehmen ist. Damit ist die Kommission auf ihren früheren Entscheid nicht zurückgekommen, obwohl der Nationalrat in der Herbstsession eine Reduktion auf ein Prozent beschlossen hatte. Die Kommission schloss am Dienstag die Detailberatung der Revision des Filmgesetzes ab.

Auf eine Ersatzabgabe will die Mehrheit der Kommission mit 7 zu 6 Stimmen verzichten. Im Gegenzug beantragt die Kommission die Einführung einer Nachzahlungspflicht. Bezahlen Unternehmen ihre Abgaben nicht, sollen sie vom Bund zu einer Nachzahlung verpflichtet werden können.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Schweizer Filmschaffende erfreut

Die Vereinigung der Schweizer Filmproduzenten, die Swiss Film Producers' Association (SFP), zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag erfreut, dass die Ständeratskommission dem Vorschlag des Bundesrats folgt und eine Abgabe von vier Prozent vorsieht: «Das ist der einzig richtige Weg, um den internationalen Anschluss nicht zu verlieren, denn die meisten Länder Europas kennen bereits vergleichbare Pflichten.»

Diese Abgabe sei im internationalen Vergleich zwar nicht hoch, aber fürs Schweizer Filmschaffen enorm wichtig, teilte der Verband mit. «Wenn Nachbarländer bedeutsame Investitionsverpflichtungen kennen, die Schweiz aber nicht, dann sind wir Schweizer Filmschaffenden benachteiligt und werden im Prozess teils von Beginn an vergessen» wird Elena Pedrazzoli, Co-Präsidentin der Gruppe Autoren, Regie, Produktion (GARP), zitiert.

Das Geschäft wird in der Sommersession vom Ständerat beraten. (sda/eh)



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