14.06.2011

Switch

Muss Bakom-Forderungen vorerst nicht umsetzen

Bundesverwaltungsgericht erkennt keinen ernsthaften Schaden.

Die Domain-Registrierungstelle SWITCH muss die vom BAKOM geforderten Massnahmen zur Gleichbehandlung aller Wiederverkäufer vorerst nicht umsetzen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht durch den gegenwärtigen Zustand kein ernsthafter Schaden. Die Stiftung SWITCH hatte im Mai 2009 die Tochtergesellschaft switchplus AG gegründet. Switchplus bietet als Wiederverkäuferin die Registrierung von ".ch"- und ".li"- Domainnamen an Endkunden an. In Zukunft will sie zudem Mail- und Hosting-Services anbieten.

Im vergangenen April verpflichtete das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) SWITCH, ihre Leistungen sämtlichen Wiederverkäuferinnen zu den gleichen Bedingungen zu offerieren wie der eigenen Tochtergesellschaft. Zudem habe SWITCH auf ihrer Homgepage die zu Gunsten ihrer Tochter betriebene Werbung zu unterlassen. Einer allfälligen Beschwerde entzog das Bakom die aufschiebende Wirkung. SWITCH gelangte gegen den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht hat mit Zwischenverfügung vom 10. Juni die aufschiebende Wirkung nun wieder hergestellt. SWITCH muss die Massnahmen damit vorerst noch nicht umsetzen. Laut Gericht kann davon ausgegangen werden, dass den Konkurrenten der momentane Stand der Dinge während der Dauer des Hauptverfahrens durchaus zumutbar ist. Gemäss Schlussbericht der Wettbewerbskommission (WEKO) seien sie nach wie vor konkurrenzfähig.

Zwar entstehe switchplus dank der Werbung auf der Homepage von SWITCH sicherlich ein Vorteil. Dieser könne jedoch nicht gravierend sein, da die Bedeutung von switchplus relativ gering sei. Ihr Marktanteil sei seit ihrem Markteintritt gegenüber Grosshandelspartnern sogar kontinuierlich gesunken. Die Stiftung SWITCH ist die Registrierungsstelle für Internetadressen mit den Endungen ".ch" für die Schweiz und ".li" für Liechtenstein. Die Stiftung gehört zur Hälfte dem Bund, der Rest ist im Besitz der Universitätskantone. (sda)

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