03.12.2018

Soziale Netzwerke

Nationalrat verlangt Schweizer Zustelladresse

Das Parlament will sozial Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Facebook oder Twitter sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Ziel ist es, den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern.
Soziale Netzwerke: Nationalrat verlangt Schweizer Zustelladresse
Das Parlament will den Zugriff auf soziale Netzwerke erleichtern. (Bild: Keystone)

Die Vertretung der sozialen Netzwerke soll aber ebenso als Ansprechpartner für Behörden und als Beschwerdestelle für Konsumentinnen und Konsumenten dienen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat eine Motion der ständerätlichen Rechtskommission mit dieser Forderung angenommen.

Den Räten ist bewusst, dass sie die Internetgiganten kaum zwingen können, sich an diese Vorgabe zu halten. Darum verpflichten sie den Bundesrat gleichzeitig, auf internationaler Ebene eine Lösung für das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet zu erzielen.

Hintergrund des Vorstosses ist eine inzwischen zurückgezogene Motion von Ständerat Christian Levrat (SP/FR). Ihm ging es darum, den Behörden den Zugriff auf Userdaten im Rahmen von Strafverfahren zu erleichtern. Dank der Vertretung in der Schweiz sollte ein internationales Rechtshilfegesuch überflüssig werden.

Der Nationalrat hat im letzten September bereits eine Motion des Grünen Balthasar Glättli (ZH) angenommen, der die Rechtsdurchsetzung gegenüber sozialen Netzwerken und grossen Internetplattformen mit einem obligatorischen Schweizer Zustelldomizil stärken will. Die Motion der Rechtskommission des Ständerats ist etwas offener formuliert. (sda/maw)

 N°1



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