06.09.2016

WhatsApp

Neu sind kommerzielle Nachrichten erlaubt

Das AGB-Update Ende August fiel vor allem auf, weil künftig Nutzerdaten mit Facebook geteilt werden. Eine weitere wichtige Neuerung dürfte interessant sein für Marketingleute – und geschickte Werber.
WhatsApp: Neu sind kommerzielle Nachrichten erlaubt
Erlaubt jetzt den Versand von kommerziellen Nachrichten: Der Messengerdienst WhatsApp hat seine AGBs geändert. (Bild: Keystone)

Der Aufschrei vor knapp zwei Wochen war riesig, als bekannt wurde, dass WhatsApp in Zukunft Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook übermitteln möchte (persoenlich.com berichtete). Neben der Datenweitergabe gab es noch weitere Neuerungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), wie das Online-Portal der «Internet World Business» schreibt. Die grösste und wichtigste ist, dass der Messenger es jetzt Dritten erlaubt, über WhatsApp kommerzielle Nachrichten zu verschicken.

So steht neu in den AGBs wörtlich: «Kommerzielle Nachrichten. Wir werden dir und Dritten, wie zum Beispiel Firmen, gestatten über WhatsApp miteinander zu kommunizieren, beispielsweise über Informationen zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen, Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing. So kannst du zum Beispiel Informationen zum Flugstatus für eine bevorstehende Reise, einen Zahlungsbeleg für etwas, das du gekauft hast, oder eine Benachrichtigung bezüglich eines Liefertermins erhalten. Nachrichten, die du erhältst, die Marketing enthalten, könnten Angebote zu etwas enthalten, das dich interessiert. Wir möchten nicht, dass du das Gefühl hast Spam zu erhalten. Wie mit allen deinen Nachrichten kannst du auch diese Kommunikation verwalten und wir werden uns nach deiner Auswahl richten.»

Marketing ok, Werbung nicht

Ein Freifahrtschein für Werbeaktivitäten sind die AGB-Änderungen laut «Internet World Business» jedoch nicht. Denn weiter gilt: WhatsApp gestattet keine Werbebanner von Dritten und hat auch keine Absicht sie einzuführen.

Wenn Werber und Unternehmen ihre Angebote allerdings geschickt verbinden – Stichwort Content Marketing und Blogging – , indem sie beispielsweise nicht direkt eine Werbeanzeige an den User verschicken, sondern den Link zum firmeneigenen Blog oder zur Landing-Page, ist das keine Werbung im herkömmlichen Sinne und dürfte deshalb auch nicht gegen die Werberichtlinie von WhatsApp verstossen. (cbe)



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