27.09.2017

Google

Produktanzeigen-Geschäft wird ausgelagert

Eine eigenständige Einheit des Konzerns soll mit Konkurrenten auf gleicher Basis um Anzeigenplätze wettbieten.
Google: Produktanzeigen-Geschäft wird ausgelagert
Die Google-Sparte solle wie ein separates Geschäft betrieben werden. (Bild: Keystone)

Google lagert nach der Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission sein Geschäft mit Produktanzeigen in eine eigenständige Einheit aus. Sie solle mit Konkurrenten auf gleicher Basis um Anzeigenplätze wettbieten, teilte der Internet-Konzern am Mittwoch mit.

An diesem Donnerstag läuft die Frist aus, bis zu der Google die Kritikpunkte der Kommission ausräumen musste.

«Wir geben den Shopping-Vergleichsdiensten die gleiche Möglichkeit, Produktanzeigen von Händlern auf Google-Suchseiten anzuzeigen wie Google Shopping», so der Internet-Konzern. Wettbewerber hatten im Vorfeld bereits kritisiert, dass sie um die Anzeigenplätze gegen Google bieten müssten, statt sie kostenlos zu bekommen. Aus Sicht von Google geht es in den Forderungen der Kommission aber grundsätzlich darum, dass alle Dienste gleich behandelt werden müssten. Die Google-Sparte solle wie ein separates Geschäft betrieben werden, betonte der Konzern.

Die Brüsseler Kommission hatte im Juni wegen der Produkt-Anzeigen in Suchergebnissen eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt (persoenlich.com berichtete). Die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager wirft dem Konzern unfairen Wettbewerb vor: Er habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht. Google zog gegen die Kartellstrafe vor Gericht.

«Wir waren im Kontakt, deshalb wissen wir teilweise, was sie tun werden. Aber es ist nun an Google zu zeigen, dass sie es tatsächlich tun», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch. «Wir werden das aktiv beobachten.» Google müsse künftig ausserdem alle vier Monate einen Bericht zum Stand der Dinge vorlegen. Der erste werde Anfang des Jahres erwartet. Die Kommission kann die Erfüllung der Auflagen fünf Jahre lang überwachen. (sda/tim)

 



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