22.02.2012

Apple

Proview Shenzhen will abkassieren

Sieht sich als Eigner der Namensrechte für das iPad.

Im Streit um die Namensrechte für das iPad in China hofft ein chinesisches Unternehmen auf ein finanzielles Angebot von Apple in Millionenhöhe. Mit einer Serie von Gerichtsverfahren will Proview Shenzhen den Computerkonzern aus zum Einlenken zu bewegen. Ein Gericht in Shanghai hörte am Mittwoch eine Klage von Proview an, den Verkauf des beliebten Tablet-Computers in China und jede Werbung für das iPad einzustellen. Wann das Urteil gefällt wird, blieb offen.

Proview Shenzhen sieht sich als Eigner der Namensrechte für das iPad in China und bemüht weitere Gerichte in anderen Städten (persoenlich.com berichtete). Apple dagegen sieht sich auch als Inhaber der Marke iPad und drohte an, gegen den Bildschirmhersteller Proview notfalls mit einer Verleumdungsklage vorgehen. "Wir hoffen, dass beide Seiten die ganze Sache aushandeln können", sagte der Proview-Anwalt Ma Dongxiao der deutschen Nachrichtenagentur dpa. Auf die Höhe der Forderungen wollte er nicht eingehen. In einem früheren Gerichtsverfahren war von 10 Millionen Dollar die Rede.

Auf Verhandlungen wollte Apple aber bisher nicht eingehen. Der Konzern bekräftigte, die weltweiten Namensrechte 2009 für 35'000 britische Pfund über ein IP Application genanntes Tochterunternehmen rechtmässig von dem Schwesterunternehmen Proview Taiwan gekauft zu haben.

Proview praktisch pleite

Doch Proview Shenzhen gibt vor, nicht Teil dieses Geschäfts gewesen zu sein. Beide Unternehmen gehören allerdings der Proview International Holding in Hongkong, die seit 2010 praktisch pleite ist. Sowohl die in den Bermudas angemeldete Holding als auch die beiden Töchter in Taiwan und Shenzhen sind nach Überzeugung eines Gerichts in Hongkong "alle eindeutig unter der Kontrolle" des taiwanischen Geschäftsmannes Yang Long San.

Das Gericht in Hongkong bestätigte im Juli 2011, dass Apple die Namensrechte legal von Proview Taiwan erworben habe. Das Unternehmen sei als "alleiniger Inhaber" der weltweiten Rechte, einschliesslich Chinas, aufgetreten, wie aus dem Urteil hervorgeht. Nach dem Verkaufsstart des iPad 2010 sei aber entdeckt worden, dass die Namensrechte in China unter Proview Shenzhen registriert gewesen und nicht vertragsgemäss übertragen worden seien. (sda/dpa)


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