15.08.2020

Bundesverwaltungsgericht

Swisscom muss Dokumente offenlegen

Im Herbst 2017 wurden 800'000 Kundendaten der Swisscom gestohlen. Das Westschweizer Fernsehen erhält nun Einsicht in interne Papiere über das Datenleck.
Bundesverwaltungsgericht: Swisscom muss Dokumente offenlegen
Das Logo der Swisscom an der Bilanzmedienkonferenz zum Jahresabschluss 2019 in Zürich. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)
Das Westschweizer Fernsehen (RTS) erhält Einblick in interne Papiere der Swisscom. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, wie die Tamedia-Zeitungen berichten.
Anfang 2018 informierte die Swisscom, dass Unbekannte im Herbst des Vorjahres 800'000 Kundendaten gestohlen hätten. Der oder die Täter hätten dafür die Zugriffsrechte eines Vertriebspartners des Schweizer Marktführers entwendet. Betroffen waren damals die Namen, Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten von Swisscom-Kunden.
RTS verlangte vom Datenschutzbeauftragten Einblick in die entsprechenden Dossiers, wogegen die Swisscom mit Hinweis auf das Öffentlichkeitsgesetz beim Bundesverwaltungsgericht rekurrierte. Damit wollte das Unternehmen verhindern, dass Journalisten das gesamte Dossier einsehen und Einblick in Geschäftsgeheimnisse von Kunden erhalten könnten.
Sicherheitsrelevante Stellen werden geschwärzt
Das Gericht gab der Swisscom in ihrem soeben veröffentlichten Urteil nur teilweise Recht, da es keine Geschäftsgeheimnisse ausmachen konnte. Das Gericht verfügte aber, dass «sicherheitsrelevante Stellen» geschwärzt werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Swisscom hat sich – laut den Tamedia-Berichten – noch nicht dazu geäussert. (ma)


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