30.12.2016

Messaging-Dienst

Threema prüft Wegzug aus der Schweiz

Eine neue Verordnung zum Überwachungsgesetz Büpf könnte Text-Messaging-Dienste zwingen, Vorratsdaten anzulegen. Das Start-up hat Juristen engagiert, um einen Umzug des Unternehmens zu prüfen.
Messaging-Dienst: Threema prüft Wegzug aus der Schweiz
Der sichere Messaging-Dienst Threema. (Bild: Threema)

Für die Anbieter von Verschlüsselungssoftware brechen in der Schweiz unsichere Zeiten an. Das Start-up Threema hat Juristen engagiert, um einen Wegzug des Unternehmens aus der Schweiz zu prüfen, wie die «SonntagsZeitung» schreibt (Artikel online nicht verfügbar).

Der Grund ist eine Verordnung zum neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Die Verordnung, die im Entwurf vorliegt, gebe den Strafverfolgungsbehörden in Ausnahmefällen wie Terroranschlägen praktisch einen Blankocheck für die Überwachung. Inbesondere können Unternehmen wie Threema gezwungen werden, Vorratsdaten anzulegen. Dabei werden die Randdaten der Kommunikation erfasst: Also wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und mit welchem Gerät in Kontakt gestanden ist. Gemäss dem neuen Büpf müssen diese Daten ein Jahr aufbewahrt werden, so dass sie im Bedarfsfall für die Strafverfolgung genutzt werden können.

So weit wollen es die Erfinder der Messenger-App Threema nicht kommen lassen. «Sollten wir vom Gesetz gezwungen werden, eine Vorratsdatenspeicherung anzulegen, werden wir prüfen, unsere Server und gegebenenfalls auch unseren Geschäftssitz ins Ausland zu verlagern», sagt Mitgründer Martin Blatter der «SonntagsZeitung».  (pd/clm)



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Kommentare

  • Johanna Strauss, 10.04.2017 12:02 Uhr
    Schon schlimm, dass jetzt sogar die Schweiz mit der Überwachung ankurbelt. Ich frage mich, ob mit einer grösseren Überwachung weniger kriminelle Handlungen ausgeführt werden. Hab mir auf jeden Fall mal Threema heruntergeladen und es gefällt mir eigentlich sehr gut. Allerdings ist es schwierig, meine Freunde zu überzeugen Whatsapp den Rücken zu kehren.
  • Martin Steiger, 04.01.2017 12:42 Uhr
    Der Artikel aus der SonntagsZeitung ist inzwischen online verfügbar:

    http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_01_01_2017/nachrichten/Threema-prueft-Wegzug-ins-Ausland-82188

    Gemäss dem revidierten BÜPF müssen die Vorratsdaten weiterhin während mindestens sechs Monaten gespeichert werden. Der ursprüngliche Plan einer Vorratsdatenspeicherung von mindestens einem Jahr wurde in den parlamentarischen Beratungen aufgrund von Widerstand aus der Zivilgesellschaft, unter anderem durch die Digitale Gesellschaft, fallengelassen.

    Die Digitale Gesellschaft führt übrigens Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz, nachdem Gerichte in der Europäischen Union die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte mehrfach für unzulässig erklärt haben:

    https://steigerlegal.ch/2016/12/16/vorratsdatenspeicherung-beschwerde-bundesgericht/
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