Löschung der Konten
Ab dem 10. Dezember müssen viele der weltweit grössten Social-Media-Plattformen die Konten aller Nutzerinnen und Nutzer unter 16 Jahren in Australien löschen. Das betrifft hunderttausende Kinder und Jugendliche: Allein Instagram zählt etwa 350'000 australische Nutzende im Alter von 13 bis 15 Jahren. Junge Nutzerinnen und Nutzer dürfen weiterhin auf einige soziale Medien zugreifen, sie können sich aber nicht mehr einloggen oder ein neues Konto eröffnen.
Überprüfung des Alters
Die Betreiber der Plattformen tragen die Verantwortung, die richtigen Konten zu löschen. Die Justiz hat verschiedene Vorgehensweisen geprüft, aber das Gesetz gibt keine bestimmte Methode für die Verifizierung des Alters vor. Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, hat damit begonnen, Konten auf der Grundlage von Informationen wie dem bei der Erstellung angegebenen Alter zu deaktivieren. Nutzerinnen und Nutzer, deren Konto zu Unrecht gelöscht wird, können ihr Alter mit einem Video von sich oder ihrem Ausweis nachweisen.
Betroffene Plattformen
Welche Plattformen unter das Verbot fallen, steht noch nicht endgültig fest. Auf jeden Fall gilt das Gesetz für Facebook, Instagram, Snapchat und TikTok, ebenso wie für Twitch, Marktführer beim Live-Streaming, und den australischen Konkurrenten Kick, sowie das Forum Reddit. Auch YouTube steht auf der Liste, obwohl die Regierung eine Ausnahme vorgeschlagen hatte, damit Kinder Lehrvideos ansehen können. Pinterest und WhatsApp bleiben vorerst erlaubt.
Betrug
Australien rechnet damit, dass Jugendliche versuchen werden, die Regeln zu umgehen, indem sie gefälschte Ausweise oder mit KI manipulierte Fotos von sich vorlegen. Die Plattformen sollen Betrugsversuche mit eigenen Mitteln bekämpfen. «Natürlich wird keine Lösung immer zu 100 Prozent wirksam sein», räumte die australische Internet-Regulierungsbehörde ein.
Harte Strafen
Der australischen Regierung ist bewusst, dass das Verbot zumindest zu Beginn Lücken haben wird. Plattformen drohen Geldstrafen in Höhe von umgerechnet rund 25 Millionen Franken, wenn sie keine «angemessenen Massnahmen» zur Einhaltung der Vorschriften ergreifen. Wie die Behörden diesen Begriff auslegen, bleibt jedoch unklar. (sda/afp/cbe)

