01.02.2019

Digitaler Wahlkampf

Wie Parteien um Wählende buhlen

Die Wahlkampagnen finden zunehmend im Internet statt. Die Parteien setzen auf zielgruppenspezifische Werbung und nutzen dabei Daten von Privatpersonen. Problematisch ist auch, dass sich der digitale Wahlkampf der öffentlichen Kontrolle teilweise entzieht.
Digitaler Wahlkampf: Wie Parteien um Wählende buhlen
Wahlkampfauftakt der SP Schweiz im Januar 2019 in Bern: Die SP nutzt digitale Instrumente für ihre Tür-zu-Tür-Kampagnen. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Im anlaufenden Wahlkampf für den National- und Ständerat schalten praktisch alle Parteien Werbung auf den Social-Media-Kanälen Facebook, Instagram und Twitter. Dank Microtargeting können sie ihre Inhalte an unterschiedliche Zielgruppen verbreiten. SVP, GLP und GP setzen auch auf SMS- und Whatsapp-Dienste, FDP und SP benutzen für ihre Tür-zu-Tür-Kampagnen eigene Datenbanken und Programme, schreibt die «NZZ am Sonntag».

Noch ist der Einsatz der digitalen Instrumente im Wahlkampf kaum reglementiert. Zwar haben Datenschützer von Bund und Kantonen einen Leitfaden zum Thema verfasst. Dieser sei aber «nicht praxistauglich», kritisiert die Digitale Gesellschaft, die sich für die Einhaltung der Grundrechte im Internet einsetzt. Eigentlich müssten die Parteien ihre Datenbanken, welche sie für ihre Kampagnen angelegt haben, beim eidgenössischen Datenschützer anmelden. Bis jetzt haben das aber lediglich die FDP, die SP und die Grünen gemacht.

Die anderen Parteien wollen das jetzt nachholen – oder berufen sich auf Ausnahmeregeln, wie die «NZZ am Sonntag» weiter berichtet. «Ich muss bei meiner Arbeit Prioritäten setzen. Kontrollen, ob alle Parteien jede Datensammlung gesetzeskonform gemeldet haben, gehören zurzeit nicht dazu», sagt der oberste Datenschützer Adrian Lobsiger im Interview mit der NZZaS. Die Schweiz brauche hierfür «ein neues Gesetz», hält Lobsiger fest.

Digitaler Wahlkampf problematisch

Digitale Wahlkampagnen und damit verbunden das Sammeln von Personendaten sind heikel. Erstens gelten Daten von Privatpersonen im politischen Kontext als besonders schützenswert, wie die NZZaS schreibt. Problematisch seien in diesem Zusammenhang namentlich die Bildung von Persönlichkeitsprofilen und das sogenannte Social Matching, die Verknüpfung von Daten mit solchen auf Social-Media-Plattformen.

Zweitens können gemäss NZZaS das Microtargeting sowie der Einsatz von SMS- und Whatsapp-Diensten dazu führen, dass der politische Wahlkampf vermehrt verdeckt stattfindet und sich der öffentlichen Kontrolle zumindest teilweise entzieht. (pd/as)



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