Bei der Sammlung von Beweisen aus den Servern der inzwischen abgewickelten Kanzlei Mossack Fonseca sei die Beweismittelkette nicht nachvollziehbar gewesen. Die übrigen Beweise seien darüber hinaus nicht ausreichend und schlüssig gewesen, urteilte die zuständige Richterin Baloísa Marquínez. Sie sprach darum den deutschstämmigen Anwalt Jürgen Mossack frei. Das teilte das Gericht in Panama-Stadt am Freitag mit. Zudem verfügte die Richterin die Einstellung des Strafverfahrens gegen den inzwischen verstorbenen Ramón Fonseca Mora.
Den Angeklagten war Geldwäsche durch die Gründung von 215’000 Briefkastenfirmen in Steueroasen vorgeworfen, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen verschleiert haben sollen.
Im Frühjahr 2016 hatten die Süddeutsche Zeitung und weitere Medien des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ), darunter auch die Schweizer Tamedia-Zeitungen, die Geschäfte der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt worden. Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern beteiligten sich an den Recherchen. (sda/nil)