11.07.2021

RTS

Freispruch für Journalistin

Eine Journalistin des französischsprachigen Fernsehens RTS hat mit einem TV-Beitrag zum Pistolenbau im 3D-Druckverfahren nicht gegen das Waffengesetz verstossen. Zu diesem Urteil kam das Genfer Polizeigericht und sprach sie am Freitag frei.
RTS: Freispruch für Journalistin
Das Genfer Polizeigericht anerkannte das öffentliche Interesse des Vorgehens der Journalistin. (Bild: pixabay)

Die Staatsanwaltschaft hatte die RTS-Journalistin wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagen verurteilt. Das Fernsehen akzeptiert den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aber nicht und legt Einsprache ein.

Nun wurde die Journalistin von den meisten Vorwürfen freigesprochen, wie RTS am Freitag mitteilte. Das Genfer Polizeigericht anerkannte das öffentliche Interesse des Vorgehens der Journalistin. Einzig den Transport der gedruckten Waffe und ihr Besitz wurden noch als problematisch beurteilt. Die Journalistin wurde aber von jeglicher Strafe befreit.

Im April 2019 sendete die Nachrichtensendung 19h30 von RTS einen Beitrag über das Risiko, das von Waffen ausgeht, die mit 3D-Druck hergestellt werden können. Bei der von einem US-Amerikaner entworfenen «Liberator» handelt es sich um eine im Druckverfahren herstellbare Plastikpistole, deren Pläne im Internet heruntergeladen werden konnten. Das US-Justizsystem versuche, das Phänomen einzudämmen, berichtete RTS.

Wie Recherchen von 19h30 zeigten, war es im Frühling 2019 weiterhin möglich, diese Pläne herunterzuladen und die Teile der Waffe in der Schweiz zu drucken zu lassen. Da die Montage einfach war, konnte laut dem RTS-Bericht jede Person eine perfekt funktionierende Pistole bekommen – zu geringen Kosten und ohne Kontrolle. Im Anschluss an diesen TV-Beitrag leitete die Genfer Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Untersuchung ein und verurteilte die Journalistin. (sda/lol)



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