08.10.2007

GB

KFZ-Werkstatt wegen Radio-Hörens verklagt

Musikindustrie verteidigt ihre Rechte.

Das zu laute Radiohören der Kwik-Fit-Mechaniker könnte die britische KFZ-Werkstatt-Kette nun teuer zu stehen kommen. Die britische Musik-Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS) hat die Autowerkstätten verklagt und fordert Schadenersatz wegen Verletzung des Urheberrechts und nicht gezahlter Abgaben.

Die PRS behauptet, dass die Kwik-Fit-Mechaniker routinemässig ihre privaten Radiogeräte während der Arbeit in den Service-Centern so laut gestellt hätten, dass die urheberrechtlich geschützte Musik von allen Kollegen und Kunden mitgehört werden konnte. Folglich habe die Kwik-Fit damit in seinen Werkstätten unlizensiert musikalische Werke öffentlich aufgeführt, und damit gegen den Urheberrechtschutz verstosst, so die PRS.

Die Edinburgher Firma bestreitet die Vorwürfe. Denn bereits seit zehn Jahren würden interne Bestimmungen den Gebrauch von privaten Radios am Arbeitsplatz verbieten. Kwik-Fit forderte den Richter aus diesem Grund auf, die Klage abzuweisen. Der Richter jedoch wies die Klage nicht ab, weil er meinte, dass die Musik aus den Angestellten-Radios so laut gewesen sei, dass sie das Management nicht überhören konnte. (pte)


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