06.02.2018

Tötungsdelikt

Martin Wagner starb durch Armeepistole

Die tödlichen Schüsse auf den Basler Medienanwalt vom 28. Januar sind aus rein privaten Motiven gefallen.
Tötungsdelikt: Martin Wagner starb durch Armeepistole
Der Tatort des Tötungsdeliktes: Am 28. Januar 2018 wurde der Basler Medienanwalt Martin Wagner erschossen. (Bild: Keystone/Georgios Kefalas)

Nach Abschluss der Ermittlungen werde das Strafverfahren eingestellt, schrieb die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mit Verweis auf Artikel 319.1.d der Strafprozessordnung: Der mutmassliche Täter – hierzu laufen letzte forensische Abklärungen – kann nach seinem Suizid nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Behörden hatten an jenem Sonntagmorgen um 8.57 Uhr eine Meldung über mehrere Schüsse und einen Nachbarschaftsstreit in Rünenberg BL erhalten (persoenlich.com berichtete). Gemäss den Ermittlungen schoss der 39-jährige Täter mit der Faustfeuerwaffe zuerst eine Scheibe der Haustür zu Bruch, um sich darauf mit einem Handgriff Zugang zur Villa zu verschaffen.

Ordonnanzwaffe

Der Täter kannte das 57-jährige Opfer schon länger. Er betrat dessen Haus und gab im Wohnbereich drei tödliche Schüsse auf Wagners Körper und Kopf ab. Der Täter verliess darauf die Villa und setzte dem eigenen Leben ein Ende; er starb sofort. Beim Eintreffen der Sanität lebte Wagner noch, verstarb aber trotz deren Bemühungen wenig später am Tatort.

Hinweise auf einen Streit oder eine tätliche Auseinandersetzung vor der Schussabgabe fanden die Ermittler keine. Auch stammten gemäss Kriminaltechnik alle bei diesem Tötungsdelikt abgegebenen Schüsse aus der früheren Ordonnanz-Dienstwaffe des Täters. Diese hatte er nach seinem Ausscheiden aus der Schweizer Armee gekauft.

Zu den Gründen für die Tat schreibt die Staatsanwaltschaft nur, dass sie «ausschliesslich im Privaten lagen». Auf nähere Angaben verzichtet sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der hinterbliebenen Angehörigen. Der Blick-Gruppe wurde vom Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost per superprovisorischer Verfügung untersagt, über «bestimmte Aspekte des Motives der Tötung» zu berichten (persoenlich.com berichtete).

Wagner hinterlässt drei Kinder – seine Frau war erst vor einigen Monaten einer schweren Krankheit erlegen. Der Täter hinterlässt Ehefrau und Kinder. (sda/cbe)



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