01.12.2006

Waadt

Neues Kinogesetz bringt Altersgrenzen für Werbung

Hohe Bussen bei Verstössen.

Verleiher von DVD und Videospielen in der Waadt müssen dem Alter ihrer Kunden mehr Aufmerksamkeit schenken. Das neue Kinogesetz schreibt Altersgrenzen für diese Artikel vor. Bei Verstössen drohen Bussen zwischen 500 und 10'000 Franken. Mit dem am Freitag in Kraft gesetzten Kinogesetz sei die Waadt ein Pionierkanton, sagte Staatsrätin Anne-Catherine Lyon vor den Medien. Die Altersgrenzen müssen auf den Verpackungen stehen und die Anbieter sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Konsumentinnen und Konsumenten das richtige Alter erreicht haben.

Die Alterslimiten für das Kino bleiben unverändert. Für alle öffentlichen Filme wird jedoch die Kategorie "ohne Altersgrenze" eingeführt. Kinder, die von Erwachsenen begleitet werden, können neu einen Film sehen, bei dem die Altersgrenze zwei Jahre über ihrem tatsächlichen Alter liegt.

Bestimmte Werbung erst für Besucher ab 16 Jahren

Werbung muss an das Alter der Zuschauer angepasst werden. Gewalt- und Sexszenen wie auch Alkohol- und Tabakwerbung sind erst für Zuschauer ab 16 Jahren zugelassen. Die Einführung des neuen Gesetzes wird von einer grossen Plakatkampagne begleitet, für deren Sujets der Genfer Tom Tirabosco verantwortlich ist.



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