27.05.2024

Öffentlichkeitsprinzip

Politik will Zürcher Behörden zu Transparenz zwingen

Der Zürcher Kantonsrat will die zwölf Bezirksbehörden per Gesetz zu mehr Transparenz zwingen. Sie seien regelrechte Dunkelkammern, die sich nicht ans Öffentlichkeitsprinzip halten würden, so die Mehrheit. Dies soll per Parlamentarische Initiative geändert werden.

Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Vorstoss vorläufig unterstützt, die fordert, dass die Entscheide der Bezirksämter und Statthalterämter «koordiniert im Internet publiziert» werden. Der Vorstoss, eingereicht von GLP, Mitte, SP, EVP, FDP und AL holte 124 Stimmen. Für die vorläufige Unterstützung waren 60 Stimmen nötig.

«Behörden brauchen eine Extra-Einladung»

«Die Bezirksbehörden ignorieren das seit dem Jahr 2006 geltende Öffentlichkeitsprinzip», begründet Urs Glättli (GLP, Winterthur) den Vorstoss. «Sie brauchen eine Extra-Einladung, damit sie sich nicht weiter verstecken können.»

Damit sie ihre Entscheide nicht «nach Gusto» und «irgendwann mal» im Internet veröffentlichen, brauche es dabei eine koordinierte Aufschaltung. Aktuell seien die meisten Entscheide nicht auffindbar. Auch Stimmrechtsrekurse finde man erst dann, wenn sie vom Verwaltungsgericht als zweite Instanz entschieden worden seien.

Strafbefehle sollen ausgenommen bleiben

Eine Ausnahme will der Kantonsrat bei der «Extra-Einladung für die Dunkelkammer» jedoch machen: Strafbefehle sollen von der Publikation im Internet ausgenommen werden. Auch ohne diese bleiben aber immer noch rund 2800 Rekurse und Beschwerden.

Diese grosse Zahl an Entscheiden war denn auch der Grund dafür, dass die SVP ihre vorläufige Unterstützung für den Vorstoss verweigerte. Diese anonym zu publizieren sei ein unverhältnismässig grosser Aufwand, sagte Christian Pfaller, der als Gemeindepräsident in Bassersdorf amtet. Seiner Ansicht nach reicht es, nur die Leitentscheide zu veröffentlichen.

Geschäft kommt noch einmal in den Kantonsrat

Die parlamentarische Initiative geht nun an die zuständige Kommission, die einen Gesetzesentwurf ausarbeitet. Dann kommt das Geschäft erneut in den Kantonsrat. Für eine Umsetzung braucht es dann eine normale Mehrheit.

Die zwölf Bezirksbehörden in den Bezirks-Hauptorten des Kantons beaufsichtigen die Gemeinden und sind erste Instanz bei Verfahren gegen Behörden, etwa bei Stimmrechts- oder Aufsichtsbeschwerden. Sie behandeln auch Rekurse im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. (sda/nil)


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