11.06.2013

Filmförderung

Ständerat will die technischen Entwicklung berücksichtigen

Gleichung "Film gleich Kino" trifft heute nicht mehr zu.

Die Filmförderung soll der heutigen Zeit mit DVD und Video on Demand angepasst werden. Der Ständerat hat am Dienstag stillschweigend eine Motion an den Bundesrat überwiesen. Der Vorstoss stammt vom Nationalrat, der die Filmförderung der technischen Entwicklung anpassen will. In seiner Motion verlangt er vom Bundesrat, den Geltungsbereich der sogenannten Einverleiherklausel von Kinofilmen auf neuere Medien wie DVD und Internet auszudehnen.

Der Präsident der vorberatenden Kommission, Felix Gutzwiller (FDP/ZH), wies darauf hin, dass die Gleichung "Film gleich Kino" heutzutage nicht mehr zutreffe. Deshalb müsse der Inhalt losgelöst vom Trägermedium betrachtet werden. Kulturminister Alain Berset sprach von einem Problem, das schnell gelöst werden müsse. Mit der Einverleiherklausel wird die Vielfalt an Filmen gefördert. Sie verpflichtet Verleihunternehmen, die Aufführungsrechte eines Films für die ganze Schweiz zu erwerben. Dadurch wird die Vorführung in anderen Sprachregionen wesentlich erleichtert. Diese Pflicht gilt jedoch nur für Kinofilme.
 
Die Kulturkommission des Nationalrats sieht dadurch den Erfolg der Filmförderung in Frage gestellt. Sie formulierte deshalb eine Motion mit dem Ziel, die Einverleiherklausel auf neuere Medien auszudehnen. Der Bundesrat sieht darin eine geeignete Massnahme, Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen verfügbar zu machen. (sda)

Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen