28.06.2000

UVEK untersagt Unterbrecherwerbung

TV3 wird Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erheben.

Wie das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) am Mittwoch mitteilte, hat es die Beschwerde von TV3 in Sachen Unterbrecherwerbung gegen die Verfügung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) abgewiesen. Gleichzeitig wird die Veranstalterin aufgefordert, die Unterbrechung der Sendungen in der Programmleiste ab 18.00 Uhr wie z.B. "Fohrler live" durch Werbung inskünftig zu unterlassen. Das UVEK hat mit diesem Entscheid die Auffassung des BAKOM bestätigt, wonach die entsprechenden Sendungen als in sich geschlossen zu beurteilen sind. Da sie kürzer als 90 Minuten dauern, ist gemäss Radio und Fernsehgesetz (RTVG) eine Unterbrechung durch Werbung nicht erlaubt. TV3 hat drei Monate ab Rechtskraft des Entscheides Zeit, um die nötigen Anpassungen in seinem Programm vorzunehmen.



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