10.05.2015

Tabakproduktgesetz

Bundesrat entscheidet über Plain Packaging

Die Diskussion über den Aufdruck von Markensigneten auf Zigarettenpäckli verläuft diffus.

Der Bundesrat will im neuen Tabakproduktegesetz Plakatwerbung und Werbung in elektronischen und gedruckten Medien verbieten. Dies berichtet die NZZ am Samstag. Während die Unternehmen dies bekämpfen, machen sich die Gesundheitsorganisationen für noch schärfere Verbote stark.

Die Diskussion, ob in der Schweiz der Aufdruck von Markensigneten auf Zigarettenpackungen verboten werden soll verläuft diffus. Mit dem sogenannten "Plain Packaging" erscheint der Markenname nur noch unauffällig in einer Einheitsschrift, alle Packungen sehen gleich aus. Diese Präventionsmassnahme ist in Australien seit 2012 Realität in andern Ländern ist der Schritt geplant.

Laut dem Gesetzesentwurf des Bundesrates sollen die Packungen wie folgt reguliert werden: "Der Bundesrat legt fest, welche allgemeinen Angaben und Warnhinweise die Verpackungen von Tabakprodukten tragen müssen. Er regelt den Ort, die Form und die Sprache der Angaben." Daraus schliesst Bruno Meili, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention, zufrieden: "Im Vernehmlassungsentwurf wird der Regierung faktisch die Kompetenz eingeräumt, auf dem Verordnungsweg auch das Plain Packaging einzuführen." (NZZ/pd)



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