Im Rahmen des neuen Heilmittelgesetzes, welches vom Parlament im Dezember 2000 angenommen wurde, hat das Bundesamt für Gesundheit auch eine Arzneimittel-Werbeverordnung entworfen und in die Vernehmlassung geschickt. Das Gefahrenpotential von Arzneimittel rechtfertige ausführliche Einschränkungen für die Werbung, ist man in Bern der Ansicht. Was bedeutet diese neue Werbeverordnung für den Werbealltag? Diese Fragen werden von Referenten beantwortet, die unmittelbar am Entwurf der Arzneimittel-Werbeverordnung mitgearbeitet haben.
Kommentar wird gesendet...
KOMMENTARE
Kommentarfunktion wurde geschlossen

