23.02.2024

Grundversicherung

Krankenkassen-Werbung soll eingeschränkt werden

Krankenkassen soll künftig verboten werden, Werbung für die obligatorische Grundversicherung durch Prämiengelder zu finanzieren. Das fordert die zuständige Nationalratskommission in einem hauchdünnen Entscheid.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Alt-Nationalrat Baptiste Hurni (SP/NE) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel hauchdünn mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Barbara Gysi (SP/SG).

Der Vorstoss wird als nächstes von der Schwesterkommission des Ständerats geprüft. Käme die Vorlage durchs Parlament, dürften Krankenversicherungen nur noch Werbung für ihre Produkte im Bereich der Zusatzversicherungen mit dort eingenommenen Prämien finanzieren.

Heute darf auch Werbung für die obligatorische Krankenversicherung von den Versicherern als Verwaltungsaufwand verbucht werden und wird demzufolge über die Prämien der Versicherten finanziert. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Werbekosten auf knapp 73 Millionen Franken, wie die SGK-N in der Mitteilung schrieb.

Die Kommissionsmehrheit verwies darauf, dass die Grundversicherung obligatorisch sei und die Werbung weder der Prävention noch der Gesundheitsförderung diene und somit keinen Mehrwert bringe. Deshalb sollten die entsprechenden Ausgaben nicht mit Prämien finanziert werden. Die heutige Praxis sei angesichts der kontinuierlich steigenden Prämien «nicht mehr hinnehmbar». (sda/wid)


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KOMMENTARE

Yannick
26.02.2024 09:50 Uhr
Das fände ich definitiv mal ein sinnvoller Entscheid. Es kann nicht sein, dass Jahr für Jahr Millionen unserer Prämiengelder in diese Werbung fliessen.
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