Dürfen Autohändler für Null-Prozent-Leasing-Angebote werben? Für einen kleinen Garagisten widerspricht dies dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, berichtet die Schweiz am Wochenende. Er hat deshalb gegen Amag eine Strafanzeige eingereicht. Grund: Das Null-Zins-Versprechen des Generalimporteurs sei nur durch eine interne Quersubventionierung möglich. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug soll sich dieser Angelegenheit nun angenommen haben.
Oftmals werde das «vorgetäuschte Null-Prozent-Leasing des Generalimporteurs gewählt, weil es den Kunden blendet und vorgaukelt, dass keine Leasingzinsen erhoben würden», wird Stephan Jäggi, Geschäftsführer des Verbands freier Autohandel Schweiz (VFAS), im Artikel zitiert.
Im März hat der Nationalrat eine Motion von Gerhard Pfister (Mitte/ZG) gegen «versteckte Quersubventionierung beim Automobilleasing» angenommen. Ihr Ziel ist nicht, die Null-Prozent-Werbung zu verbieten, sondern ihre Entstehung genauer zu erläutern. Der Ständerat soll sich in der Wintersession damit befassen. (spo)