Die Schweizer Werbefilmer werfen der SRG vor, ihnen das Wasser abzugraben und damit die Konzession zu verletzen. Ihr Verband Swissfilm Association hat darum beim BAKOM Klage eingereicht. Auch die Wettbewerbskommission ist eingeschaltet. Die Vorwürfe drehen sich um Werbe- und Auftragsfilme, wie Martin Dumermuth, Vizedirektor beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am Mittwoch einen Bericht im Tages-Anzeiger bestätigte. Laut Konzession müsste die SRG das einheimische Filmschaffen fördern. Sie tue das Gegenteil, werfen ihr die Kläger vor.
Im Brennpunkt des Clinchs steht das TV-Produktionszentrum (tpc) der SRG. Diese Tochtergesellschaft der SRG idée suisse übernimmt Auftragsarbeiten etwa für Privatfernsehen. Da die nationalen Privatsender und die deutschen Programmfenster floppten, suchte das tpc nach Einnahmequellen und fand sie im Werbefilm.
Daniela Bossi, Unternehmenssprecherin beim tpc, sagte der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage, der Anteil der Werbefilme am Volumen betrage etwa zwei Prozent. Seit Betriebsaufnahme im Januar 1999 produziere das Unternehmen solche Filme.
Öffentliches und Privates gemischt
Adriano Viganò, Anwalt bei Swissfilm, wirft der SRG vor, sie komme mit der eigenen Produktion ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit mit der audiovisuellen Industrie nicht nach. Laut Gesetz müsste sie soviel wie möglich auslagern. Zudem missbrauche der öffentlich-rechtliche Sender seine Marktmacht, um Aufträge für das tpc zu erhalten. Es laufe eine massive Werbekampagne, die sich durch die zu erwartenden Umsätze kaum rechtfertigen lasse. Hier spielten Quersubventionen aus Gebührengeldern mit.
Überhaupt sei das ausgelagerte Produktionszentrum tpc falsch, nämlich horizontal strukturiert, sagte Viganò weiter. Wollte die SRG es rechtlich sauber betreiben, müsste eine strenge vertikale Trennung erfolgen. Das privatrechtliche tpc wäre dann lediglich aus marktwirtschaftlichen Einnahmen zu finanzieren. Heute erhalte es auch Konzessionsgelder. Zudem müsste das tpc der SRG genau die gleichen Preise verrechnen wie anderen Privaten. Kurz: Es mangle an Transparenz. Im EU-Raum wäre dies nicht möglich. Immerhin schaffe das neue Radio- und Fernsehgesetz hier klarere Bedingungen, sagte Viganò.
BAKOM prüft Marktauswirkungen

