13.06.2000

Tabak- und Alkohol-Werbung im Kanton Genf

Schweizer Werbung SW kritisiert den Entscheid.

Im Kanton Genf darf künftig nicht mehr für Tabakwaren und alkoholische Getränke Werbung gemacht werden. Der Grosse Rat des Kantons Genf hat am Freitagabend entsprechende Gesetzesvorschriften verabschiedet. Ein letzter Streitpunkt bei der dritten Lesung betraf die Unterscheidung von verschieden starken alkoholischen Getränken. Das Genfer Kantonsparlament einigte sich auf Antrag von Staatsrat Robert Cramer darauf, das Werbeverbot nur auf Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 15 Grad zu beschränken. Das Werbeverbot betrifft sämtliche öffentlichen Zonen sowie private Zonen, welche von der Öffentlichkeit einsehbar sind. Die Plakatgesellschaften haben zwei Jahre Zeit, sich auf das neue Verbot vorzubereiten. Gegner haben angedroht, das Referendum zu ergreifen.

Schweizer Werbung kritisiert Werbeverbot


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